Erneute Änderung beim Krankengeld geplant!
Eingetragen am 09.05.2009 um 17:10
Nachdem der Krankengeldanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle freiwillig versicherten Selbständigen zum 01. Januar 2009 entfallen ist, plant die Bundesregierung erneut eine Änderung.
Und zwar soll es ab dem 01. August 2009 wieder einen in der gesetzlichen Krankenversicherung integrierten Krankengeldanspruch für alle freiwillig versicherten Selbständigen geben. Damit würden die gesetzlichen Kassen zurückrudern und die aktuelle Regelung erneut ändern.
Denn im Moment müssen alle freiwillig versicherten Selbständigen einen zusätzlichen Wahltarif oder eine private Zusatzversicherung abschließen, um im Krankheitsfall finanziell abgesichert zu sein. Da aber gerade bei vielen älteren Versicherten die Prämien für einen sollen Versicherungsschutz aufgrund des Einstiegsalters doch sehr hoch sind, mag dies vielleicht auch ein Grund sein, warum die gesetzliche Krankenversicherung in diesem Punkt etwas zurückrudert
Der aktuelle Vorschlag sieht deshalb ab dem 01. August 2009 folgende Regelung vor.
- Der Anspruch auf Krankengeld für alle Selbständigen soll wieder im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Dafür muss der Selbständige gegenüber seiner gesetzlichen Krankenversicherung eine entsprechende Einverständniserklärung abgeben und den allgemeinen Beitragssatz (aktuell 15,5%) bezahlen.
- Durch die erfolgte Einverständniserklärung hat der Selbständige dann einen Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der 7. Woche in Höhe von maximal 85 Euro. Die Berechnung des tatsächlichen Krankengeldanspruchs erfolgt dann nach den üblichen Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Ebenfalls sollen zusätzliche Wahltarife angeboten werden, um eine kürzere Karenzzeit oder ein höheres Nettoeinkommen abzusichern. Die Kalkulation der Prämien soll dann allerdings altersunabhängig erfolgen.
Da es sich derzeit um einen reinen Kabinettsbeschluss handelt ist noch nicht klar, ob die oben genannten Regelungen so auch tatsächlich umgesetzt werden. Sobald das aktuelle Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, werden wir an diese Stelle über die letztendlich beschlossenen Regelungen informieren.