Anwartschaftsversicherung
Eine Anwartschaftsversicherung garantiert dem Versicherungsnehmer den gewünschten privaten Krankenversicherungsschutz, nach einer gewollten oder notwendigen Ruhephase, wieder zu den ursprünglichen Bedingungen aufzunehmen. Es müssen keine neuen Gesundheitsfragen beantwortet werden und auch zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen sind ohne Risikozuschlag oder Leistungsausschluss mitversichert. Der neue Beitrag wird mit dem ursprünglichen Eintrittsalter kalkuliert und die bisher gebildeten Alterungsrückstellungen bleiben erhalten.
Folgende Gründe können den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung notwendig machen:
- Vorübergehende Arbeitslosigkeit
(Wird ein Arbeitnehmer arbeitslos, so fällt er in den meisten Fällen während der Arbeitslosigkeit in den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zurück. Will er nach einer Arbeitslosigkeit seinen privaten Krankenversicherungsschutz wieder aufnehmen, ist es sinnvoll eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen.) - Auslandsaufenthalt
(Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für eine zeitlich begrenzte Phase ins Ausland entsendet, so kann er mit einer Anwartschaftsversicherung seinen privaten Krankenversicherungsschutz in Deutschland ruhend stellen, um diesen nach seiner Rückkehr wieder aufzunehmen!) - Beamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge
(Beamte die Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, sollten eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Denn im Rentenalter besteht nur noch ein 50%iger Beihilfeanspruch. Die restlichen 50% der anfallenden Behandlungskosten werden durch eine sogenannte Restkostenversicherung übernommen. Um diese im Rentenalter ohne Einschränkungen abschließen zu können, sollte man also rechtzeitig eine Anwartschaftsversicherung abschließen.)
Wie man an den vorgenannten Beispielen sieht, ist es durchaus wichtig, dass die private Krankenversicherung das Modell der Anwartschaftsversicherung anbietet.