Rentengarantiezeit

Die Rentengarantiezeit ist eine besondere Option aus dem Bereich der Rentenversicherung und sichert die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherungsnehmers ab. Denn nur der Versicherungsnehmer selbst erhält die Rentenleistung aus einer Rentenversicherung garantiert lebenslang ausbezahlt. Sobald der Versicherungsnehmer verstirbt, ist der vereinbarte Vertrag erfüllt und die Rentenzahlungen werden eingestellt.

Rentengarantiezeit sichert Vermögenswerte

Das heißt auch im ungünstigsten Fall, dass wenn der Versicherungsnehmer einen Monat nach Rentenbeginn versterben sollte, die Rentenzahlungen durch das Versicherungsunternehmen eingestellt werden und das verbleibende Restvermögen im Hause der Versicherung verbleibt. Um dieses Risiko auszuschließen, hat die Versicherungswirtschaft als Option die Rentengarantiezeit entwickelt. Denn mit dieser Option, kann der Versicherungsnehmer schon beim Abschluss der Rentenversicherung vereinbaren, wie lange die Rentenleistungen garantiert ausbezahlt werden. Auch dann wenn der Versicherungsnehmer selbst vorzeitig versterben sollte.

Rentengarantiezeiten von bis zu 25 Jahren sind möglich!

Zwischenzeitlich bieten viele Versicherungsunternehmen Garantiezeiten von 5 bis 25 Jahren an. Konkret bedeutet dass, dass wenn der Versicherungsnehmer mit 65 Jahren die vereinbarte Rentenleistung von der Versicherung abruft, diese Rentenzahlung bei einer gewählten Rentengarantiezit von 20 Jahren bis zu seinem 85. Lebensjahr ausbezahlt wird. Unabhängig davon ob der Versicherungsnehmer selbst so lange leben wird. Deshalb sollte man beim Abschluss einer Rentenversicherung zum Schutz der Hinterbliebenen auf jeden Fall diese Option vereinbaren.

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