Private Krankenversicherung
In Deutschland sind derzeit ca. 8,6 Millionen Menschen privat krankenversichert. Tendenz steigend! Denn die immer schlechter werdenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, haben viele freiwillige Versicherte veranlasst, das Krankenversicherungssystem zu wechseln. Es wären wahrscheinlich schon viel mehr Mitglieder vom gesetzlichen Krankenversicherungssystem zur privaten Krankenversicherung abgewandert, wenn die Hürde für einen Wechsel nicht so hoch wäre.
Wann kann man in die private Krankenversicherung wechseln!
Ein Wechsel des Krankenversicherungssystems ist immer nur dann möglich, wenn man den Status freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung erreicht hat. Als freiwilliges Mitglied gelten grundsätzlich alle Beamten und alle Selbständigen. Als Arbeitnehmer muss man seit dem 01. April 2007 mindestens drei Jahre in Folge mit dem Einkommen über der gesetzlich festgelegten Jahresarbeitentgeltgrenze liegen. Erst dann wird man als freiwilliges Mitglied eingestuft und kann einen Wechsel in das private Krankenversicherungssystem vornehmen.
Worauf man bei einem Wechsel achten sollte!
Das gesetzliche Krankenversicherungssystem kennt nur sehr wenige Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen. Dies liegt daran, dass alle Leistungen für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Schutz durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales zentral vorgegeben werden. Ganz anders sieht dies jedoch bei einer privaten Krankenversicherung aus. Hier legt die Versicherung in den Tarifbedingungen fest, welche Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sind und später auch durch die Versicherung übernommen werden. Deshalb sollte nicht der Beitrag sondern immer die Tarifbedingungen das entscheidende Auswahlkriterium darstellen.
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